Gesetzliche Neuregelung zur Einwanderung von Fachkräften

Bereits im Dezember 2018 wurden durch das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zur Einwanderung und Duldung beschlossen.  Der Entwurf für Fachkräfte Einwanderungsgesetz wurde verabschiedet und soll den Fachkräftemangel in bestimmten Branchen u.a. in der Pflege entgegenwirken.

Neben den Gesetzesentwürfen wurde beschlossen die Verwaltungsverfahren rund um die Zuwanderung von qualifizierten Pflegefachkräften zu stärken. Dies betrifft insbesondere die Visaverfahren sowie die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen.

Pflegefachkräfte aus Staaten ausserhalb der EU können künftig für 6 Monate einreisen, vorausgesetzt sie verfügen über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache und können ihren Lebensunterhalt sicherstellen.

Dies alleine bildet jedoch für die meisten Jobsuchenden noch keine ausreichende Grundlage für die Migration. Wie sie gezielt die richtigen, zukünftigen Pflegefachkräfte im Ausland ansprechen und dauerhaft für sich gewinnen: dabei beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns gemeinsame Projekte mit Ihnen zu entwickeln.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/37116-kabinett-beschliesst-neue-regeln-fuer-einwanderung/

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